Lieferantenrahmenvertrag Einspeisung Strom
Als Betreiberin der Energieversorgungsnetze in den Städten Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen ist die ELE Verteilnetz GmbH verpflichtet, Netznutzern einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Versorgungsnetzen zu gewähren.
Der Lieferantenrahmenvertrag Einspeisung dient zu diesem Zweck als Standardvertrag für diejenigen Fälle, in denen ein Direktvermarkter unser Netz ausschließlich zum Zwecke der Durchleitung von Strom aus EEG-Anlagen nutzt, da eine derartige Konstellation nicht von dem durch die BNetzA mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160 festgelegten Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag Strom abgedeckt wird.
Hier finden Sie unseren Lieferantenrahmenvertrag Einspeisung Strom.
Die Annahme dieses Vertrages kann postalisch an:
ELE Verteilnetz GmbH
NW-R
Ebertstraße 30
45879 Gelsenkirchen
per Fax:
Fax: 0209/165-2438
oder per E-Mail an:
erfolgen.