Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag
Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (BK6-20-160) vom 21.12.2020, gültig ab 01.04.2022
Der nachfolgende Lieferantenrahmenvertrag/Netznutzungsvertrag entspricht der durch die Bundesnetzagentur am 21.12.2020 mit der Festlegung BK6-20-160 beschlossenen Fassung und ist ab 01.04.2022 gültig.
- Lieferantenrahmen-/ Netznutzungsvertrag Strom (inkl. Anlagen)
- Anlage a: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage b: Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und
Stornierung dieser Anweisungen erfolgt ab 01.10.2022 elektronisch
- Anlage c: Zuordnungsvereinbarung
Preisblätter für Sperrung, Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung
- Preisblatt zur Unterbrechung und Wiederherstellung für Anschlussnutzung ab 01.10.2022
- Preisblatt zur Unterbrechung und Wiederherstellung für Anschlussnutzung bis 30.09.2022
Hier finden Sie unsere Netznutzungsentgelte.
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