Notrufnummer: 0209/165-30
Im Notfall rufen Sie auch 112 (Feuerwehr) bzw. 110 (Polizei) unter Angabe des Ortes an.
 


 

Preis für Mehr- /Mindermengen

Preis für Mehr- /Mindermengen
Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie.

Am 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE und GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht. Die Preisermittlung und -veröffentlichung für Mehr-/Mindermengen Strom erfolgt seit Januar 2016 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (BDEW).

Die Mehr- und Mindermengenpreise Strom finden Sie auf der Internetseite des BDEW unter folgendem Link: 
Mehr- und Mindermengenpreise Strom