Notrufnummer: 0209/165-30
Im Notfall rufen Sie auch 112 (Feuerwehr) bzw. 110 (Polizei) unter Angabe des Ortes an.
 


 

Netzentgelte

Netzentgelte der ELE Verteilnetz GmbH
Die ELE Verteilnetz GmbH hat die Kalkulation der Netzentgelte entsprechend den Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2005), der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze vom 06.11.2007 sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen (gasnetzentgeltverordnung- GasNEV) vom 25. Juli 2005 (verkündet am 28. Juli 2005, BGBl. I S. 2225 ff.) umgesetzt.

Die ELE Verteilnetz GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Preiskomponenten

Das Netznutzungsentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu bezahlen:

  • Nutzung der Netzinfrastruktur, Leistungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen
    und sicheren Netzbetriebes, 
  • Messstellenbetrieb und einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und
    fristgerechten Datenübertragung 
  • Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (die ELE Verteilnetz GmbH berechnet die Höhe der Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung)