Umlagen und Drittmengen
Letztverbraucher, die in einem Jahr an ihrer Entnahmestelle einen Energiebezug von 1.000.000 kWh überschreiten, sind berechtigt, eine verringerte Umlage gemäß § 19 Abs. 2, S. 15 StromNEV abgerechnet zu bekommen. Um die Begünstigung für das Jahr 2022 in Anspruch zu nehmen, sind die aus dem Netz bezogenen und selbst verbrauchten Mengen für das Jahr 2022 bis zum 31.03.2023 an die ELE Verteilnetz GmbH zu übermitteln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen bei Ausbleiben der Rückmeldung bis zum 31.03.2023 den höheren Umlagesatz der Letztverbraucherkategorie A für die insgesamt bezogene Strommenge für das Jahr 2022 berechnen.
Bitte melden Sie Ihre Daten mit Hilfe des nachstehenden Formulars.
Ihre Mitteilung bitten wir Sie uns
Per E-Mail an: netzbetreiber-strom@evng.de
Unter Angabe des Betreffs:
Selbstverbrauch und an Dritte weitergeleitete Strommengen
oder postalisch an:
ELE Verteilnetz GmbH
Netzwirtschaft
Stichwort: Selbstverbrauch und an Dritte weitergeleitete Strommengen
Ebertstr. 30
45789 Gelsenkirchen
zu senden.
Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Carmen Alfes
0209 / 165 - 3787
Florian Sachs
0209 / 165 – 2124